Aktuell darf Sport nur
- alleine,
- mit Personen aus dem gleichen Haushalt,
- mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in,
- mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister),
- mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird
betrieben werden.
Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Sportausübung nicht getragen werden. Es müssen aber 2m Abstand eingehalten werden (ausgenommen selber Haushalt).
Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden.
Ausgenommen von diesen Beschränkungen ist nur der Spitzensport (siehe FAQ “Sind Veranstaltungen mit Spitzensportler:innen vom Veranstaltungsverbot ausgenommen?”).
Quelle: FAQ Coronakrise : Sport Austria
Die Sport-Regeln im Lockdown (oeft.at)
Ein Turnbetrieb ist bis auf weiters im Breitensport nicht möglich