Aus F.L. Jahns „Deutsche Turnkunst“ (1816): Regeln für das Verhalten der Vorturner.
Der Vorturner soll:
- der Jugend kein böses Beispiel geben, weder auf noch außer dem Turnplatz
- sich während der Turnzeit aller solcher Genüsse enthalten, die der Jugend nicht geziemen, z. B. Tabakrauchen, Schnapstrinken a.dgl.
- sich nicht vornehmtuerisch und auftuerisch gebärden, sondern stets leutselig sein und bleiben
- nicht zu spät auf den Turnplatz kommen, sondern womöglich immer der früheste da sein
- als Gesetzbewahrer die Gesetze zuerst halten und sich nicht hoffärtig davon ausnehmen, sondern der strengste Richter gegen sich selbst sein
- es beileibe nicht allen Turnern zuvor- oder gleichtun wollen sondern sich still und bescheiden, ohne Lärm und Geschrei einturnen
- Die Gespräche der Jugend so leiten, dass sie lehrreich und unterhaltsam werden und in Wort und Werk keinen Anstoß geben
- Und auch den Schein von Schulsteifheit vermeiden und in seinem Betragen und Benehmen freundschaftlich mit Ernst und herzlich mit Würde sein
- Es deutlich an den Tag legen, dass er von der Wichtigkeit der Sache begeistert ist und nicht von feiler Selbstsucht und schnöder Eitelkeit getrieben
- Mit seinen Schülern, Zöglingen und Anvertrauten zu leben verstehen und umzugehen wissen, dass sie ihn als Menschen lieben und als Mann achten
- Die versteckten Eigentümlichkeiten auffinden, die keimenden Tugenden pflegen und die hervorgesprossenen volkstümlich ausbilden
- Als der ältere Freund, Ordner, Schiedsrichter, Ratgeber und Warner unter den Turnern walten